“Pushbacks” sind die Praxis, Asylsuchende an der Grenze aufzuhalten und sie gewaltsam in das Land zurückzudrängen, von dem aus sie die Grenze überquerten, anstatt ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen Schutz anzusuchen.
Oft gehen diese Maßnahmen mit Gewalt und Menschenrechtsverletzungen einher. Dazu gehören unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Zerstörung von persönlichen Eigentum und lebensgefährliche Angriffe, die manchmal tödlich enden.
Weiterführende Lektüre:
Pushbacks kommen an Land- und Seegrenzen auf der ganzen Welt vor. In Europa haben Pushbacks von Griechenland in die Türkei viel Aufmerksamkeit erhalten, da sie in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Sie werden aber auch entlang der gesamten Balkanroute beobachtet, vor allem aus Kroatien, aber auch aus Bosnien und Herzegowina, Slowenien, Serbien, Italien, Ungarn, Nord Mazedonien, dem Kosovo und Albanien. Auch aus Österreich sind einige Fälle dokumentiert.
Wo immer Pushbacks stattfinden, handelt es sich um Maßnahmen, die von Staatsbeamten mit stillschweigender - oder manchmal sogar ausdrücklicher - Zustimmung der Regierungen organisiert und durchgeführt werden. Zeug*innenaussagen berichten von der Beteiligung uniformierter staatlicher Beamter von Polizei, Küstenwache und Militär sowie außerdem von Personen in dunkler Zivilkleidung mit Sturmhauben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vorwürfe und Beweise dafür, dass Frontex an Pushbacks beteiligt ist oder diese unterstützt.
Weiterführende Lektüre:
Pushbacks verletzen mehrere Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948). Pushbacks verletzen Artikel 14 (das Recht auf ein faires Asylverfahren, wenn man vor Krieg oder Verfolgung flieht), Artikel 3 (Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person), Artikel 5 (Verbot von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) sowie Artikel 9 (Verbot der willkürlichen Festnahme und Inhaftierung).
Darüber hinaus verstoßen sie gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung, wie er in den Artikeln 32 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert ist.
Während diese Verträge internationales Recht darstellen, hat die Europäische Union den Grundsatz der Nichtzurückweisung in ihre eigene Gesetzgebung übernommen (z. B. Richtlinie 2013/23/EU), wodurch er auch für nationales Recht verbindlich ist.
Am Meer besteht auch die Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten - anstatt sie in zusätzliche Gefahr zu bringen.
Weiterführende Lektüre:
Pushbacks verletzen drei Ebenen des Rechts: nationales, europäisches und internationales Recht. Sie widersprechen damit explizit diversen Verträgen und Gesetzen sowie den grundlegentsten Menschenrechten. Außerdem sind sie fast immer von exzessiver Gewaltanwendung und einer "sadistischen, gnadenlosen, erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung" begleitet.
Kurzum: Pushbacks sind illegal und unmenschlich. Wir fordern ein Ende der Grenzgewalt und dieser groben Menschenrechtsverletzungen.
“Pushbacks” sind die Praxis, Asylsuchende an der Grenze aufzuhalten und sie gewaltsam in das Land zurückzudrängen, von dem aus sie die Grenze überquerten, anstatt ihnen das Recht zu gewähren, um internationalen Schutz anzusuchen.
Oft gehen diese Maßnahmen mit Gewalt und Menschenrechtsverletzungen einher. Dazu gehören unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Zerstörung von persönlichen Eigentum und lebensgefährliche Angriffe, die manchmal tödlich enden.
Weiterführende Lektüre:
Pushbacks kommen an Land- und Seegrenzen auf der ganzen Welt vor. In Europa haben Pushbacks von Griechenland in die Türkei viel Aufmerksamkeit erhalten, da sie in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Sie werden aber auch entlang der gesamten Balkanroute beobachtet, vor allem aus Kroatien, aber auch aus Bosnien und Herzegowina, Slowenien, Serbien, Italien, Ungarn, Nord Mazedonien, dem Kosovo und Albanien. Auch aus Österreich sind einige Fälle dokumentiert.
Wo immer Pushbacks stattfinden, handelt es sich um Maßnahmen, die von Staatsbeamten mit stillschweigender - oder manchmal sogar ausdrücklicher - Zustimmung der Regierungen organisiert und durchgeführt werden. Zeug*innenaussagen berichten von der Beteiligung uniformierter staatlicher Beamter von Polizei, Küstenwache und Militär sowie außerdem von Personen in dunkler Zivilkleidung mit Sturmhauben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vorwürfe und Beweise dafür, dass Frontex an Pushbacks beteiligt ist oder diese unterstützt.
Weiterführende Lektüre:
Pushbacks verletzen mehrere Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948). Pushbacks verletzen Artikel 14 (das Recht auf ein faires Asylverfahren, wenn man vor Krieg oder Verfolgung flieht), Artikel 3 (Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person), Artikel 5 (Verbot von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) sowie Artikel 9 (Verbot der willkürlichen Festnahme und Inhaftierung).
Darüber hinaus verstoßen sie gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung, wie er in den Artikeln 32 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert ist.
Während diese Verträge internationales Recht darstellen, hat die Europäische Union den Grundsatz der Nichtzurückweisung in ihre eigene Gesetzgebung übernommen (z. B. Richtlinie 2013/23/EU), wodurch er auch für nationales Recht verbindlich ist.
Am Meer besteht auch die Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten - anstatt sie in zusätzliche Gefahr zu bringen.
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Pushbacks verletzen drei Ebenen des Rechts: nationales, europäisches und internationales Recht. Sie widersprechen damit explizit diversen Verträgen und Gesetzen sowie den grundlegentsten Menschenrechten. Außerdem sind sie fast immer von exzessiver Gewaltanwendung und einer "sadistischen, gnadenlosen, erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung" begleitet.
Kurzum: Pushbacks sind illegal und unmenschlich. Wir fordern ein Ende der Grenzgewalt und dieser groben Menschenrechtsverletzungen.